Begriffe Ethik, Moral, Recht

1. Pflege und Ethik

  • Ethik ist die wissenschaftliche Reflexion über moralisches Handeln („Was soll ich tun?“).

  • In der Pflege bedeutet das: Entscheidungen über das Wohl von Patient:innen werden an grundlegenden ethischen Prinzipien geprüft, z. B.:

    • Autonomie (Selbstbestimmung achten)

    • Fürsorge (Wohlergehen fördern)

    • Nicht-Schaden (Schäden vermeiden)

    • Gerechtigkeit (faire Verteilung von Ressourcen, gleiche Behandlung)

  • Ethische Fragestellungen treten z. B. bei der Sterbebegleitung, Zwangsmaßnahmen, Organspende oder Priorisierung von Pflegeleistungen auf.


2. Pflege und Moral

  • Moral bezeichnet die Werte, Normen und Regeln, die in einer Gesellschaft oder Gemeinschaft gelten („Was ist richtig oder falsch?“).

  • Pflegekräfte bringen ihre persönliche Moral und Wertvorstellungen in die Arbeit ein, treffen aber auch auf die Moral der Patient:innen, Angehörigen und Kolleg:innen.

  • Beispiel: Eine Pflegekraft lehnt aktive Sterbehilfe moralisch ab, während eine Patientin den Wunsch nach einem assistierten Suizid äußert. → Hier können moralische Konflikte entstehen.

  • Moral prägt somit den Alltag und das Miteinander im Pflegeteam und mit den zu Pflegenden.


3. Pflege und Recht

  • Recht ist das staatlich festgelegte, verbindliche Regelwerk, das Verhalten steuert und durchgesetzt wird.

  • In der Pflege sind wichtige Rechtsgrundlagen z. B.:

    • SGB XI (Pflegeversicherung)

    • Krankenpflegegesetz / Pflegeberufegesetz

    • BGB (z. B. bei Einwilligung, Betreuung, Patientenverfügung)

    • StGB (z. B. unterlassene Hilfeleistung, Körperverletzung)

  • Rechtliche Regelungen geben klare Grenzen vor: Eine Pflegekraft darf z. B. keine invasive Maßnahme ohne ärztliche Anordnung durchführen.


4. Das Zusammenspiel

  • Ethik, Moral und Recht überlappen in der Pflegepraxis, unterscheiden sich aber:

    • Recht: „Was ist erlaubt?“ – staatlich vorgeschrieben, bindend

    • Moral: „Was ist für mich/uns richtig?“ – abhängig von Kultur, Religion, Persönlichkeit

    • Ethik: „Was ist in dieser Situation begründet richtig?“ – reflektierte Begründung, besonders in Konfliktlagen

  • Pflegekräfte bewegen sich immer im Spannungsfeld dieser drei Dimensionen.

  • Beispiel: Eine dementiell erkrankte Patientin will nicht gewaschen werden.

    • Rechtlich: Die Körperpflege gehört zur Grundpflege, Zwang ist aber nur in Ausnahmefällen erlaubt.

    • Moralisch: Die Pflegekraft will die Patientin sauber und würdevoll pflegen.

    • Ethisch: Abwägen zwischen Autonomie (Wunsch respektieren) und Fürsorge (Gefahr von Hautproblemen bei mangelnder Pflege).


👉 Kurz gesagt:

  • Recht setzt Grenzen.

  • Moral prägt das persönliche und gesellschaftliche Handeln.

  • Ethik hilft, in Konfliktsituationen begründet zu entscheiden.

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