Ethik ist die wissenschaftliche Reflexion über moralisches Handeln („Was soll ich tun?“).
In der Pflege bedeutet das: Entscheidungen über das Wohl von Patient:innen werden an grundlegenden ethischen Prinzipien geprüft, z. B.:
Autonomie (Selbstbestimmung achten)
Fürsorge (Wohlergehen fördern)
Nicht-Schaden (Schäden vermeiden)
Gerechtigkeit (faire Verteilung von Ressourcen, gleiche Behandlung)
Ethische Fragestellungen treten z. B. bei der Sterbebegleitung, Zwangsmaßnahmen, Organspende oder Priorisierung von Pflegeleistungen auf.
2. Pflege und Moral
Moral bezeichnet die Werte, Normen und Regeln, die in einer Gesellschaft oder Gemeinschaft gelten („Was ist richtig oder falsch?“).
Pflegekräfte bringen ihre persönliche Moral und Wertvorstellungen in die Arbeit ein, treffen aber auch auf die Moral der Patient:innen, Angehörigen und Kolleg:innen.
Beispiel: Eine Pflegekraft lehnt aktive Sterbehilfe moralisch ab, während eine Patientin den Wunsch nach einem assistierten Suizid äußert. → Hier können moralische Konflikte entstehen.
Moral prägt somit den Alltag und das Miteinander im Pflegeteam und mit den zu Pflegenden.
3. Pflege und Recht
Recht ist das staatlich festgelegte, verbindliche Regelwerk, das Verhalten steuert und durchgesetzt wird.
In der Pflege sind wichtige Rechtsgrundlagen z. B.:
SGB XI (Pflegeversicherung)
Krankenpflegegesetz / Pflegeberufegesetz
BGB (z. B. bei Einwilligung, Betreuung, Patientenverfügung)
StGB (z. B. unterlassene Hilfeleistung, Körperverletzung)
Rechtliche Regelungen geben klare Grenzen vor: Eine Pflegekraft darf z. B. keine invasive Maßnahme ohne ärztliche Anordnung durchführen.
4. Das Zusammenspiel
Ethik, Moral und Recht überlappen in der Pflegepraxis, unterscheiden sich aber:
Recht: „Was ist erlaubt?“ – staatlich vorgeschrieben, bindend
Moral: „Was ist für mich/uns richtig?“ – abhängig von Kultur, Religion, Persönlichkeit
Ethik: „Was ist in dieser Situation begründet richtig?“ – reflektierte Begründung, besonders in Konfliktlagen
Pflegekräfte bewegen sich immer im Spannungsfeld dieser drei Dimensionen.
Beispiel: Eine dementiell erkrankte Patientin will nicht gewaschen werden.
Rechtlich: Die Körperpflege gehört zur Grundpflege, Zwang ist aber nur in Ausnahmefällen erlaubt.
Moralisch: Die Pflegekraft will die Patientin sauber und würdevoll pflegen.
Ethisch: Abwägen zwischen Autonomie (Wunsch respektieren) und Fürsorge (Gefahr von Hautproblemen bei mangelnder Pflege).
👉 Kurz gesagt:
Recht setzt Grenzen.
Moral prägt das persönliche und gesellschaftliche Handeln.
Ethik hilft, in Konfliktsituationen begründet zu entscheiden.